Erste reguläre Ratssitzung der neuen Wahlperiode: Große Herausforderungen zeichnen sich ab

In der ersten regulären Sitzung des Voerder Stadtrates in dieser Wahlperiode am 16. Dezember 2025 wurde bereits deutlich, vor welch großen politischen und finanziellen Herausforderungen unsere Stadt in den kommenden Jahren steht. Für unsere neu gewählte Fraktion bedeutete dies, von Beginn an Verantwortung zu übernehmen und in zentralen Fragen klare Positionen zu vertreten.

Zu Beginn der Sitzung stellte Kämmerer Alexander Hauser unterstützt von seinem Team aus der Kämmerei im Zuschauerraum, die finanzielle Lage und den voraussichtlichen zukünftigen Haushalt der Stadt vor. Auch wenn die Haushaltsjahre 2024 und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 2025 einzelne positive Effekte für die Stadtkasse mit sich brachten, machte die Präsentation unmissverständlich deutlich, dass diese Entwicklung nicht von Dauer sein wird. Die mittelfristige Finanzplanung steht vor erheblichen Belastungen.

Vor diesem Hintergrund wurde den Fraktionen erläutert, dass es für die Jahre 2026 und 2027 keinen Doppelhaushalt geben wird. Angesichts der zahlreichen Unsicherheiten und Herausforderungen ist eine seriöse Haushaltsplanung über zwei Jahre hinweg derzeit nicht möglich. Wir als Grüne teilen diese Einschätzung ausdrücklich und vertrauen auf die bisher stets transparente und verantwortungsvolle Arbeit der Voerder Kämmerei.

Klimakrise, wirtschaftliche Unsicherheiten, die Folgen des Krieges in der Ukraine, Fachkräftemangel sowie ein erheblicher Investitionsstau werden auch in den kommenden Jahren zu einer angespannten Haushaltslage beitragen. Als Grüne Fraktion sind wir uns dieser Verantwortung sehr bewusst – und erwarten dies auch von allen anderen demokratischen Kräften im Rat.

Umso irritierter waren wir darüber, dass es im Anschluss keine Mehrheit gegen eine Drucksache gab, die eine Erhöhung der Fraktionszuwendungen für die Voerder Ratsfraktionen vorsieht. Auch wenn der jährliche Gesamtbetrag von rund 8.000 Euro im Gesamthaushalt nur einen geringen Anteil ausmacht und teilweise durch den Wegfall von Arbeitskreisen kompensiert werden kann, sind politische Signale in Zeiten knapper Kassen von besonderer Bedeutung. Für zusätzliche Mittel für Fraktionen zu stimmen, nur wenige Minuten nachdem der Kämmerer eine finanziell angespannte Zukunft skizziert hat, halten wir für das falsche Zeichen.

Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war der sogenannte „Bauturbo“, offiziell das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Dieses ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, planerische Verfahren zur Schaffung oder Sicherung von Wohnraum deutlich zu verkürzen.

Dass bezahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird, steht für uns außer Frage. Ebenso ist klar, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse oft zu lange dauern. Dennoch halten wir ein Gesetz, das die Mitbestimmung einschränkt und weder soziale Aspekte noch die Bezahlbarkeit von Wohnraum klar priorisiert, für den falschen Ansatz. Hinzu kommt, dass der Beschluss mit erheblichem Zeitdruck gefasst wurde und zahlreiche rechtliche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, den Beratungen mehr Zeit zu geben und sich auch kreisweit besser abzustimmen, anstatt Präzedenzfälle zu schaffen, die uns u.U. teuer zu stehen kommen.

Abschließend möchten wir unser Nein zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtende erläutern. Prinzipiell sehen wir in einer Bezahlkarte durchaus das Potenzial, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, und verschließen uns solchen Instrumenten nicht grundsätzlich.

Unsere Ablehnung resultiert jedoch maßgeblich aus dem Vorgehen der Nispa, die die Einstellung der Barauszahlungen so kurzfristig angekündigt hat, dass der Verwaltung kaum Handlungsspielraum blieb, um tragfähige Alternativen zu prüfen, auch wenn sie versichert hat, dass sie es versuchte. Unser Nein richtet sich daher in erster Linie gegen dieses Vorgehen und nicht pauschal gegen das Instrument selbst.

Darüber hinaus sehen wir weiterhin erhebliche Probleme in den gesetzlichen Vorgaben der Bezahlkarte. Besonders kritisch ist das stark begrenzte Bargeldlimit. Wenn flüchtende Familien ihren Kindern kein Geld mehr für den Schulkiosk, für Schulmaterialien oder für gebrauchte Möbel vom Trödelmarkt oder aus Kleinanzeigen zur Verfügung stellen können, ist dies aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Zudem werden auch geflüchtete Menschen die alle Voraussetzungen für ein reguläres Basiskonto erfüllen und dieses bereits nutzen, wieder auf die Bezahlkarte mit ihren Einschränkungen zurückverwiesen. Damit werden Personen, die sich korrekt verhalten und alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, unnötig eingeschränkt und bevormundet.

Als Grüne Fraktion setzen wir uns weiterhin für eine sachliche, soziale und verantwortungsvolle Politik ein – insbesondere in Zeiten großer finanzieller und gesellschaftlicher Herausforderungen.

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